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Hausordnung

Liebe Gäste,

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:

Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter/innen gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

Ohne Eintrittskarte läuft Nichts!

Der Aufenthalt in unseren Foyers ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer von uns autorisierten, gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 15 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen. Online gekaufte Tickets verfallen bei Nicht-Erscheinen des Gastes.

Wir sind kein öffentliches WC!

Die WC - Benutzung ist nur nach dem Kauf einer Kinokarte gestattet, ansonsten wird eine Gebühr von 0,50 € erhoben. Wir bitten Sie, die Toiletten sauber zu halten. Störungen sind dem Personal zu melden.

Wir lieben unser Haus - tun Sie es bitte auch!

Wir freuen uns, Sie in einem schönen Ambiente begrüßen zu können. Wir investieren viel Mühe, dass es auch so bleibt.

Vandalismus und absichtliches Verunreinigen der Einrichtung sowie jegliche Art von Graffiti werden daher sofort zur Anzeige gebracht und führen darüber hinaus zum Hausverbot.

Bitte kommen Sie in sauberer Kleidung (keine Arbeitsmontur), denn auch der Gast nach Ihnen möchte sich im Kino wohlfühlen.

Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen, eine Filmvorführung stören oder deren Verhalten dazu führt, dass andere Gäste beim Film gestört werden, werden des Hauses verwiesen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

Das Rauchen ist im gesamten Kinobereich nicht gestattet.

Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.

Das Blockieren von Fluchtwegen und den Treppen ist untersagt.

Aus Sicherheitsgründen besteht für die Kinosäle ein Mitnahmeverbot von sperrigen oder übergroßen Gegenständen, z. B. Sporttaschen, Rucksäcken und Koffern etc.

Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Fahrrädern und Tretrollern sind im Gebäude untersagt. Kinderwagen sind im EG abzustellen - Zugänge und Fluchtwege sind freizulassen.

Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt.

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt (einzige Ausnahme bilden Blindenhunde).

Unser besonderer Service …

Rollstuhlfahrer melden sich bitte beim Personal, um über das Parkdeck ins Kino 1 geleitet zu werden.

Der Schlüssel zur Behindertentoilette ist am Tresen erhältlich. Bei Problemen und Fragen sind wir gern behilflich.

Unsere Haftung - Ihre Einwilligung

Wir haften insbesondere bei Sachschäden - auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Besondere Vorkommnisse, Störungen, Ausbruch von Feuer, Bemerken von Qualm, Zerstörungen bitte sofort dem Personal melden.

Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder den Mitarbeitern des Kinos ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.

Einwilligung

Bilder/Fotos von unseren Veranstaltungen erscheinen auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken wie Facebook etc.. Mit dem Besuch unseres Filmtheaters willigen Sie in die Veröffentlichung solcher Fotos ein.

Wir weisen Sie darauf hin, dass unser Haus videoüberwacht ist.

Handy …

und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr Handy und sonstige elektronische Geräte auszuschalten,

wünschen wir Ihnen: Gute Unterhaltung und viel Spaß!

Team Kino Spreehöfe - 2024